Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für den Schulbetrieb ab dem 2. Mai 2022 hat das TMBJS folgende Regelungen getroffen:
1. Die Schulen sind gehalten (wie im April) Präsenzunterricht umzusetzen.
Die Maskenpflicht war bereits ab dem 4. April 2022 entfallen. Die MNB kann von allen Schulbeteiligten jederzeit freiwillig getragen werden.
2. Es besteht bis zum 6. Mai 2022 weiter eine Testpflicht (2 x pro Woche).
(14-tägiges Sicherheitspuffer nach den Osterferien)
Testbescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt. Die Testtage sind im Vertretungsplan benannt.
3. Im Zeitraum 7.- 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische Selbsttestung angeboten werden.
Dies werden wir am HBG jeweils montags anbieten (auch für Klassenstufe 12 im Zeitraum der Prüfungen).
Die Teilnahme an den Selbsttests ist freiwillig. Nehmen Schüler*innen teil, gehen wir von der Zustimmung der Eltern aus.
Eltern, die der freiwilligen Teilnahme nicht zustimmen, teilen dies bitte rechtzeitig (bis 6. Mai) schriftlich im Schulsekretariat mit.
Im Falle eines positiven Selbsttests in der Schule genügt nach neuer Covid-Verordnung ein Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum (Apotheke, Hausarzt),
um diesen Schnelltest zu bestätigen oder zu widerlegen. Die positiv getestete Person ist verpflichtet, diese Überprüfung unverzüglich durchführen zu lassen.
4. Die Schulen haben weiter wöchentliche Lageeinschätzungen vorzunehmen, um auf ggf. auftretende Entwicklungen reagieren zu können.
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