Schulbetrieb ab Montag 26. April 2021 |
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen, Bundesrat und Bundestag haben eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Dieses wird ab Montag 26.04. direkte Auswirkungen haben. Das Angebot an Präsenzunterricht wird wie in der letzten Woche unverändert fortgeführt (Kl. 10 bis 12 plus Notfallbetreuung bis Kl. 6). Neu ist die Testpflicht (2 x pro Woche) als Voraussetzung für Präsenz in der Schule. Die neue Allgemeinverfügung legt dazu fest: "Unabhängig von einem Schwellenwert (Inzidenz) ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die zwei Mal wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen" und weiter: "Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen..." (siehe Punkt 5.1 der beigefügten Allgemeinverfügung) Ich bitte deshalb alle Eltern/Schüler*innen, die in der Zeit der freiwilligen Selbsttests einen Widerspruch gegen die Teilnahme an Tests erklärt hatten, diesen Widerspruch zu überdenken. Bei allen Schüler*innen, die ab 26.4. in die Schule kommen, gehen wir davon aus, dass eine Teilnahme an den Selbsttests erfolgt. Ist dies dann nicht der Fall, müssen wir betreffende Schüler*innen aufgrund der vorgenannten Allgemeinverfügung umgehend nach Hause schicken bzw. abholen lassen. Testtage sind Montag, 26.4. und Mittwoch 28.4.2021 - i.d.R. jeweils in der ersten Unterrichtsstunde laut Stundenplan. Die vom 23. April bis zum 8. Mai 2021 gültige Allgemeinverfügung des TMBJS ist als Anlage beigefügt. Hinweis zur Maskenpflicht im Schulbusverkehr: Die KomBus hat festgestellt, dass die Fahrschüler häufig noch OP-Masken im Bus tragen. Dies reicht seit der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2022 nicht mehr aus. Personen ab 7 Jahren müssen ab einer Inzidenz über 100 in Bussen und Bahnen eine FFP-2 oder vergleichbare Maske (keine OP-Masken!) tragen. Da auch KomBus an die Umsetzung der Gesetze gebunden ist, kann eine Beförderung von Schüler*innen ohne die erforderlichen Masken aus Kulanz nur noch für eine kurze Übergangs-Zeit erfolgen.
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