Thür. Schulportal

Termine 2024/25

Stellenausschreibung

Lehrerbereich

An-/Abmelden
Willkommen auf der Startseite
ErasmusPLUS 2022/3 - Klaipėda, Litauen

Für vergrößerte Darstellung (als pdf) auf das Bild klicken.

 
Abiturjahrgang gestaltet Mottowoche PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kober   
Freitag, den 13. Mai 2022 um 07:06 Uhr

Mit einer Mottowoche beendete der Abiturjahrgang 2022 die Unterrichtszeit.

Mit Phantasie und viel Engagement (... und Aufwand) haben uns unsere 12er

in der Woche vom 9.-13. Mai so einige optische und akustische Höhepunkte bereitet.

Hier als Beispiel das Motto am Mittwoch:

Monochrom - jeder ist eine Farbe - und zusammen sind wir ein Regenbogen

 

Am letzten Schultag gab die "Jahrgangsband" eine Abschlussvorstellung auf der Außenbühne

 

 

Wir wünschen allen 12ern alles Gute für die Abiturprüfungen, die in der kommenden Woche beginnen!

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. Mai 2022 um 10:03 Uhr
 
Böllianer beim Europatag in Saalfeld

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. Mai 2022 um 18:10 Uhr
 
Aerobicturner*innen glänzen auch im internationalen Vergleich PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kober   
Mittwoch, den 04. Mai 2022 um 17:55 Uhr

 
Schulbetrieb ab 2. Mai 2022

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für den Schulbetrieb ab dem 2. Mai 2022 hat das TMBJS folgende Regelungen getroffen:

1. Die Schulen sind gehalten (wie im April) Präsenzunterricht umzusetzen.

    Die Maskenpflicht war bereits ab dem 4. April 2022 entfallen. Die MNB kann von allen Schulbeteiligten jederzeit freiwillig getragen werden.

2. Es besteht bis zum 6. Mai 2022 weiter eine Testpflicht (2 x pro Woche).

    (14-tägiges Sicherheitspuffer nach den Osterferien)

    Testbescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt. Die Testtage sind im Vertretungsplan benannt.

3. Im Zeitraum 7.- 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische Selbsttestung angeboten werden.

Dies werden wir am HBG jeweils montags anbieten (auch für Klassenstufe 12 im Zeitraum der Prüfungen).

Die Teilnahme an den Selbsttests ist freiwillig. Nehmen Schüler*innen teil, gehen wir von der Zustimmung der Eltern aus.

Eltern, die der freiwilligen Teilnahme nicht zustimmen, teilen dies bitte rechtzeitig (bis 6. Mai) schriftlich im Schulsekretariat mit.

Im Falle eines positiven Selbsttests in der Schule genügt nach neuer Covid-Verordnung ein Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum (Apotheke, Hausarzt),

um diesen Schnelltest zu bestätigen oder zu widerlegen. Die positiv getestete Person ist verpflichtet, diese Überprüfung unverzüglich durchführen zu lassen.

4. Die Schulen haben weiter wöchentliche Lageeinschätzungen vorzunehmen, um auf ggf. auftretende Entwicklungen reagieren zu können.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. Mai 2022 um 18:06 Uhr
 
<< Start < Zurück 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Weiter > Ende >>

Seite 19 von 25