Hinweis zur Schülerbeförderung |
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
Bitte beachten Sie den Hinweis des Schulträgers zur Schülerbeförderung: 1. Bei Verlust eines Schülerfahrtausweises werden keine vorläufigen Schülerfahrtausweise mehr ausgestellt. Die Fertigung von Ersatzfahrtausweisen wird kostenpflichtig. (Details siehe Schreiben "2021-06-16 SVwA Verlust Schülerausweis in der Rubrik "Für Böllianer" - Schülerbeförderung) 2. Ab dem 1. Juli 2021 beginnt eine Verkehrbefragung in allen öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Mittelthüringen. Diese Verkehrserhebung schließt (bis Juni 2022) die Befragung von Schulkindern zu ihrem Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein. (Details siehe Anlage "Information_Verkehrserhebung_Schulen.pdf" / Rubrik Schülerbeförderung)
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