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Wechselunterricht beginnt ab Freitag 21.5.2021 - Achtung Kl. 7b und 6c erst ab 25.5.
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

die "amtliche Mitteilung" zum Beginn des Wechselunterrichts (Stufe GELB II) ist erfolgt.

Alle Schulen des Landkreises beginnen am Freitag 21. Mai 2021 für die Schüler*innen aller Klassenstufen mit dem Präsenzunterricht in Halbgruppen im wöchentlichen Wechsel.

Achtung: Aufgrund Quarantäneverfügungen vom 20.5.2021 müssen für den 21.5.2021 kurzfristige Umplanungen vorgenommen werden.

Die Klassen 7b und 6c können leider erst am 25. Mai erstmals zum Präsenzunterricht kommen!

Alle Klassen beachten bitte die neue Vertretungsplanung für den 21. Mai !

Festlegung zu den Halbgruppen - nochmals geändert:

Am Freitag, 21. Mai kommt Halbgruppe 2 (oder Halbgruppe B) in den Präsenzunterricht und ebenso
in der nachfolgenden Woche
ab 25. Mai 2021.

Die Halbgruppe 1 (oder Halbgruppe A) erhält danach in der Woche ab 31. Mai Präsenzunterricht.

Die Abfolge der Halbgruppen in den Jahrgangsstufen 10 und 11 wird hiervon nicht berührt!

(weicht also von der vorbenannten Regelung ab)

Beachten Sie bitte, dass der zuvor unterrichtsfreie Dienstag nach Pfingsten (25.5.) aufgehoben wurde und als Unterrichtstag nach Plan stattfindet.

 

Beachten Sie unbedingt, dass seit 26.April eine Testpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch besteht.

(PoC-Selbsttests unter Anleitung der Lehrkräfte). Diese Tests finden i.d.R. am ersten Schulbesuchstag jeder Woche in der ersten Unterrichtsstunde und an einem weiteren Schulbesuchstag statt. Wir setzen bei allen Kindern, die in die Schule kommen, das Einverständnis zur Teilnahme an diesen Selbsttests voraus. Sofern einer Teilnahme an den Tests widersprochen wird, informieren Sie bitte die Klassenleiter*innen. Eine Beschulung kann dann weiterhin nur in Distanz erfolgen.

 

Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Mittagsversorgung muss noch mit Sodexo abgesprochen werden.

Orientiert wird auf einen Beginn der Mittagsversorgung ab dem 27. Mai 2021.

Hinweis zur Maskenpflicht in den Schulbussen:

Bei der Nutzung der Schülerbeförderung besteht Maskenpflicht. Die zuletzt erteilten Hinweise, dass grundsätzlich FFP-2-Masken zu tragen sind, wurde per Mitteilung vom 17.5.21 abgeändert - siehe beiliegendes Schreiben.

Neu ist nun, dass die FFP-2-Masken-Pflicht ab vollendetem 15. Lebensjahr gilt. Jüngere Kinder können auch weiterhin eine nicht-medizinische Maske tragen.