Schulbetrieb nach den Osterferien |
Informationen - Informationen | |||
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen, in der neuen Thüringer Covid-19-Verordnung vom 01.April 2021 wird angegeben, dass für alle Schulen, die aufgrund bisheriger Verordnungen geschlossen zu halten waren, diese Schließung ab dem 01.04.2021 für alle Schüler entfällt. Die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 01.04.2021 legt dazu fest, dass sich alle Schulen im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB II) befinden. Dies bedeutet am HBG Wechselunterricht in Halbgruppen für die Klassenstufen 5 bis 11. (Kl. 12 erhält weiter vollständig Präsenzunterricht.) Die Allgemeinverordnung trifft auch folgende Regelung: Ab einer Inzidenz von 150 prüft der Landkreis, ob Schulen zu schließen sind. Das Schulverwaltungsamt hat am 08. April 2021 mitgeteilt, dass die Schulen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ab dem 12. April 2021 geöffnet werden. Dies betrifft alle Klassenstufen. Damit werden die Klassenstufen 5 bis 11 im Wechselunterricht der Stufe GELB II beschult. (A-Woche - Gruppe A bzw. Gruppe 1 bzw. diejenige Halbgruppe, die vor Ostern in Distanz unterrichtet wurde) Solange in Halbgruppen unterrichtet wird, wird das Sytem fortgeführt, nur alle zwei Wochen zwischen A- und B-Woche zu wechseln. Nach den Ferien stehen also zwei A-Wochen in Folge auf dem Plan (siehe auch Terminplan). In der ersten Schulwoche nach den Osterferien beginnt die Umstellung und Erweiterung der Teststrategie an Thüringer Schulen. Alle Schüler ab Klassenstufe 5 erhalten die Möglichkeit, freiwillig und kostenlos pro Woche zwei Selbsttests in der Schule (unter Aufsicht und Anleitung durch die Lehrkräfte) durchzuführen. Aufgrund notwendiger Information und Rückmeldung der Eltern kann der erste Selbsttest nicht bereits am 12.4. durchgeführt werden. Erläuterungen zu den Selbsttests finden Sie im beigefügten Schreiben des Ministers vom 06.04.2021 sowie im Eltern-Schüler-Anschreiben vom 07.04.2021. Wichtig: An Stelle einzelner Zustimmungserklärungen für jede Testung tritt nun eine Widerspruchsregelung. Im Falle eines Widerspruchs gegen die Teilnahme an Selbsttests ist die als Anlage beigefügte Erklärung (Datei 2021-03-26_Selbsttest_3_Widerspruch_u_Datenschutz HBG.pdf) in der Schule abzugeben am ersten Testtag (voraussichtlich Mittwoch, 14.04.2021 in der ersten Unterrichtsstunde). Für Familien, die einer Teilnahme am Selbsttest wiedersprechen wollen, aber keinen Drucker haben: Die Erklärung kann als Audruck im Schulsekretariat abgeholt werden. Hinweis: Teilnehmer am Mittagessen denken bitte rechtzeitig an die Bestellung bei Sodexo. Die Thüringer Covid-19-Verordnung und die Allgemeinverfügung des TMBJS sind als Anlagen beigefügt. Th. Kober
|