Umsetzung des Masernschutzgesetzes |
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Sehr geehrte Eltern, seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Die daraus entstandenen Pflichten für Schulen und für Sie als Eltern sind in der beigefügten Elterninformation benannt. Bitte entnehmen Sie dieser Information, welche Nachweise erbracht werden sollen und für welche Schüler*innen dies noch erfolgen muss. Die Nachweise sollen den Klassenleiter*innen bis zum 25.11.2020 vorgelegt werden. Vielen Dank!
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