INFORMATIONSBLATT ZUM ÜBERTRITT AUS KLASSENSTUFE 4
EINLADUNG ZUM ELTERN-INFORMATIONSABEND
Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4,
im Prozess der Entscheidungsfindung über die weitere schulische Laufbahn beim Übertritt zur Klasse 5 möchte ich Ihnen meine Hilfe und Unterstützung anbieten. Sollten Sie sich für den Bildungsgang an Gymnasien interessieren, lade ich Sie am
20. Januar 2026 um 18.00 Uhr in die Aula
unserer Schule ein.
In einem Vortrag werden Ihnen unter anderem das Bildungsangebot der Schule, die Entwicklungsmöglichkeiten im Verlauf der schulischen Laufbahn, die bestehenden Angebote für außerunterrichtliche Aktivitäten sowie schulorganisatorische Besonderheiten und Details dargestellt und erläutert. Die Präsentation zum Elterninformationsabend finden Sie im Anschluss auf unserer Schulwebsite.
EINLADUNG ZUM SCHNUPPERTAG
Liebe Schülerinnen & Schüler der Klasse 4,
um Euch persönlich kennenlernen zu können, laden wir Euch herzlich zu einem Schnuppertag ein.
Im Zeitraum
vom 09.02.2026 bis 11.02.2026
könnt ihr einen Unterrichtstag als “Böllianer“ erleben. Ihr seid an diesem Tag in der Zeit von 08:00 Uhr bis
13:25 Uhr, oder auch nach individueller Vereinbarung, Teil unserer Schulgemeinschaft und könnt Euch so euer eigenes Bild von unserem Gymnasium machen.
Du willst dabei sein?
Dann lass Dich bis zum 30.01.26 von deinen Eltern telefonisch im Schulsekretariat (03671 35830) zum Schnupperunterricht anmelden!
Wichtig:
Für den Tag deines Schnupperbesuchs bei uns benötigst Du eine Freistellung in der Grundschule.
Im Rahmen unseres
Schulfestes am 26.06.2026
nehmen wir dich herzlich in deine neue Klasse und unsere Schulgemeinschaft auf.
TAG DER OFFENEN TÜR
WIR ÖFFNEN UNSER HAUS!
Im Namen unserer Schulgemeinschaft lade ich Interessierte, Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Regelschulen sowie Gemeinschaftsschulen und deren Familien herzlich
am Freitag, dem 13. März 2026,
von 15:00 bis 17:30 Uhr
ein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, vielfältige und unmittelbare Eindrücke unserer Schule und Schulgemeinschaft zu erhalten.
Wir präsentieren:
➔ unsere Fächer sowie Möglichkeiten zum „Anfassen
und Ausprobieren“
➔ Auftritte von Chor, Aerobic, Tanz- und Sportgruppen
➔ Einblicke ins Schulhaus
Zudem stehen wir auf Wunsch gern für individuelle
Beratungen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schröter
Schulleiter
538 Schüler*innen & 53 Lehrer*innen
heißen Dich
HERZLICH WILLKOMMEN!
WIR BÖLLIANER
LEBEN, LERNEN UND ENTWICKELN
uns in zwei Gebäuden: dem altehrwürdigen „Otto-Ludwig-Haus“, dem früheren Realgymnasium Saalfeld, und dem 1999 bezogenen Neubau, in dem sich neben modern ausgestatteten Fachunterrichtsräumen auch eine zum Verweilen einladende Cafeteria, die Schulbibliothek und die Aula mit Theaterbühne befinden.
Verbunden werden beide Gebäude durch einen weitläufigen Pausenhof, der mit zwei Basketballkörben, einer Tischtennisplatte, einer Spielehütte sowie einer Freiluftschachanlage ausgestattet ist.
Anmeldung an den Gymnasien
(16. bis 21. März 2026)
Die Anmeldung stellt einen Aufnahmeantrag dar.
Unsere Anmeldezeiten:
- Wochentage (außer Sa): 15:00 – 18:00 Uhr
- Sonnabend (21.03.): 10:00 – 12:00 Uhr
Bitte mitbringen:
- Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres oder Schullaufbahnempfehlung für den Bildungsgang des Gymnasiums (jeweils im Original)
- Geburtsurkunde
- Passbild
ZUSATZINFORMATIONEN FÜR
ELTERN
neu seit Schuljahr 21/22
Schüler der Klassenstufe 4 der GS und der Gemeinschaftsschule sowie Schüler der Klassenstufe 8 der Gemeinschaftsschule erhalten mit dem Halbjahreszeugnis bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125 Abs. 4 eine Empfehlung für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Schüler der Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule sowie der Klassenstufen 5 bis 7 der Gemeinschaftsschule erhalten auf Antrag der Eltern eine Empfehlung.
Eine Aufnahmeprüfung findet auf Antrag der Eltern für Schüler statt, die nicht von der Aufnahmeprüfung befreit sind. (Befreiung erfolgt bei erreichter Notenvoraussetzung oder bei Erteilung einer Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium.) Hinweis: Ein sonderpädagogischer Förderbedarf, der bei der Aufnahme-prüfung berücksichtigt werden soll, ist mit dem Antrag anzuzeigen.
Bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern ist eine Vollmacht oder die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, auf dem Aufnahmeantrag notwendig. Andernfalls ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich.
- Aufnahmeantrag
- Anlage - Erfassungsbogen Zweitwunschschule
- Anlage - Merkblatt/Belehrung nach § 34 Infektionsschutzgesetz
- Anlage - Antrag Schülerfahrausweis
- Anlage - Erklärung zur Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht
- Anlage - Erklärung zur Nutzung von Daten und Fotos
- Anlage - Informationsblatt nach Artikel 13 DS-GVO
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